Haus Anno 1750 kurzfristig wieder buchbar vom 20.-27.4.24


Allgemeine Geschäftbedingungen

Inhalt:

§ 1 Beherbergungsvertrag und Geltungsbereich der AGB
§ 2 Bereitstellung, Übergabe, Rückgabe der Zimmer
§ 3 Zahlungsbedingungen
§ 4 Stornierung
§ 5 Haftung
§ 6 Obliegenheiten und Hinweise
§ 7 Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter
§ 8 Schlussbestimmungen

§ 1 Beherbergungsvertrag und Geltungsbereich der AGB

Ein Beherbergungsvertrag zwischen Gästen und "Ferien am Fließ" kommt durch eine verbindliche Buchung zustande, die wir anschließend in einer Mail, die auch die Rechnung über die Anzahlung enthält, bestätigen. Die Vertragsinhalte werden durch diese AGB geregelt, ein gesonderter Mietvertrag ist daher unnötig.

§ 2 Bereitstellung, Übergabe, Rückgabe der Zimmer

Am Anreisetag steht Ihnen Ihr gemietetes Ferienhaus ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sollte an Ihrem Anreisetag keine Abreise von vorhergehenden Gästen erfolgen, so können Sie gegen einen Aufpreis einen Early Check In vereinbaren.

Am Abreisetag ist das Zimmer bis 10.00 Uhr freizuziehen, um uns Gelegenheit zu geben, es für die nachfolgenden Gäste wieder herzurichten. Sollten an Ihrem Abreisetag keine neuen Gäste kommen, so können Sie mit uns gegen einen Aufpreis einen Late Check Out vereinbaren.

Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen Absprache. Vor der Abreise findet eine gemeinsame Abnahme der Unterkunft mit dem Verwalter statt, um eventuelle Schäden, die an der Mietsache entstanden sind, aufzunehmen (siehe auch § 5 dieser AGB). Sollte diese Abnahme z.B. aus zeitlichen Gründen entfallen, so sind entstandene Schäden spätestens bei Abreise direkt beim Vermieter anzuzeigen.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Grundsätzlich erfolgt die Bezahlung im Voraus per Überweisung auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto.

Der Rechnungsbetrag ist vom Tag der Rechnungslegung an binnen 10 Tagen fällig. Bei kurzfristigen Buchungen wenige Tage vor Reiseantritt ist die Rechnungssumme sofort fällig. Sollte 14 Tage nach Rechnungslegung der Zahlbetrag nicht eingegangen sein, behält sich "Ferien am Fließ" vor, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten. Sollte es bei kurzfristigen Buchungen zum Zahlungsverzug kommen, können wir sofort vom Vertrag zurücktreten bzw. Barzahlung vor Ort verlangen.

Zunächst ist eine Anzahlung zu leisten. Diese beträgt 20% der Gesamtrechnungssumme. Spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt wird der Restbetrag fällig. 

Kartenzahlung sowie Barzahlung vor Ort sind nicht möglich.

Die in dieser Webpräsenz angegebene Preisliste entspricht dem aktuellen Stand. Letztlich maßgebend ist in jedem Fall der mit uns vereinbarte und bestätigte Preis. Im Falle von unvorhersehbaren Kostensteigerungen nach einer Buchung müssen wir uns einen angemessenen Aufschlag auf den Reisepreis vorbehalten. In einem solchen Fall können Gäste selbstverständlich kostenfrei stornieren.

Im Mietpreis enthalten sind Kosten für Endreinigung, Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher, Strom, Wasser, Heizung, WLAN, je eine Parkmöglichkeit für "Die Scheune" und das "Bienenhaus" sowie zwei Parkplätze für das "Haus anno 1750" , außerdem inkludiert ist der aktuelle Mehrwertsteuersatz.

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Lübbenau (Spreewald) eine Kurtaxe erhebt, die mit der Schlussrechnung von uns im Auftrag der Stadt eingezogen wird.

§ 4 Stornierung

Die Stornierung einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses sehen die Regelungen des BGB für Zeitmietverträge nicht vor - grundsätzlich ist der volle Reisepreis zu entrichten. Um unseren Gästen entgegenzukommen, bieten wir eine Stornierungsregelung an - als eine freiwillige Leistung von "Ferien am Fließ". Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Sollten Sie verhindert sein, die bereits gebuchte Reise antreten zu können, gelten nachfolgende Bestimmungen:

Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich (per Mail oder Brief) zu erfolgen. Je nach Zeitpunkt entstehen folgende Kosten:

Tage vor Anreise Prozent des Gesamtrechnungsbetrags
100 Tage 20%
80 Tage 50%
60 Tage 70%
30 Tage 90%

Selbstverständlich sind wir bemüht, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Sollte dies gelingen, werden die dabei erzielten Einnahmen mit den Stornierungsgebühren verrechnet. Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich auf das Konto, von dem wir die Zahlung(en) erhalten haben.

§ 5 Haftung

Verursachen Gäste einen Schaden an der Mietsache oder auf dem Vertragsgrundstück von "Ferien am Fließ" oder wird durch Gäste "Ferien am Fließ" anderweitig Schaden zugefügt, so haften diese für die Beseitigung bzw. kommen für die Kosten der Schadensbeseitigung in vollem Umfang auf.

"Ferien am Fließ" haftet nicht für in den Ferienhäusern verlorene oder gestohlene Gegenstände. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

§ 6 Obliegenheiten und Hinweise

Bitte respektieren Sie, dass unsere Ferienhäuser Nichtraucherunterkünfte sind! Wir bitten außerdem um Verständnis, dass das Mitbringen von Haustieren grundsätzlich nicht gestattet ist.

"Ferien am Fließ" befindet sich auf einem Inselgrundstück, das per Kahn und zu Fuß über eine Brücke zu erreichen ist. Es eignet sich daher nur bedingt für Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Als Inselgrundstück liegt "Ferien am Fließ" an 2 Flussläufen. Wir empfehlen Gästen mit kleineren Kindern diesbezüglich besondere Achtsamkeit.

Bitte beachten Sie ferner, dass die Gebäude aufgrund ihres historischen Charakters einige Besonderheiten haben. So stellen die Schlafböden in "Scheune" und "Bienenhaus" wegen der vergleichsweise niedrigen Raumhöhe kein Wohnraum im eigentlichen Sinne dar. Das Schlafzimmer im Erdgeschoß der "Scheune" ist aufgrund der geringen Breite des denkmalgeschützten Gebäudes relativ klein und daher besonders für Kinder geeignet. Das Bad im "Bienenhaus" ist aufgrund der geringen Kubatur des Häuschens klein.

Die historische Bausubstanz der Häuser enthält viel Holz. Daher ist beim Umgang mit offenem Feuer besondere Vorsicht geboten - dies auch deswegen, weil "Haus Anno 1750" und "Scheune nah beieinander liegen und daher auch durch Funkenflug geschädigt werden können.

Das Grundstück von "Ferien am Fließ" grenzt an das Grundstück unserer Verwalter, ohne dass es durch einen Zaun abgetrennt ist. Unsere Verwalter werden Sie auf die Grundstücksgrenze aufmerksam machen. Wir bitten diese Grundstücksgrenze zu beachten und die Privatsphäre unserer Nachbarn zu respektieren.

§ 7 Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter

Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten insbesondere wenn:

  • die Anreise mit mehr Personen als vereinbart und/oder mit Haustieren erfolgt
  • das Nichtrauchergebot in den Unterkünften missachtet oder fahrlässig mit offenem Feuer umgegangen wird
  • es trotz Ermahnungen wiederholt zu ruhestörenden Lärm auf dem Grundstück, das im Biosphärenreservat liegt, kommt

In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Mietpreiserstattung.

Wir sind berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn das Ferienhaus aufgrund besonderer Umstände nicht vermietet werden kann. Dazu zählen insbesondere Havarien, Hochwasser oder Ausfall des Vermieters bzw. Verwalters. Bei einer Kündigung des Beherbergungsvertrages durch uns erfolgt die Erstattung des gezahlten Mietpreises in voller Höhe. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, sind ausgeschlossen. 

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt die salvatorische Klausel. Gerichtsstand ist Leipzig.