Haus Anno 1750 vom 1.11.24 wieder buchbar. Scheune ab 2.11.24 verfügbar.

Allgemeine Geschäftbedingungen

Inhalt:

§ 1 Beherbergungsvertrag und Geltungsbereich der AGB 
§ 2 Bereitstellung, Übergabe, Rückgabe der Zimmer 
§ 3 Zahlungsbedingungen 
§ 4 Stornierung 
§ 5 Haftung 
§ 6 Obliegenheiten und Hinweise 
§ 7 Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter 
§ 8 Schlussbestimmungen

§ 1 Beherbergungsvertrag und Geltungsbereich der AGB

Ein Beherbergungsvertrag zwischen Gästen und „Ferien am Fließ“ kommt durch eine verbindliche Buchungsbedingung, die wir anschließend in einer Mail, die auch die Rechnung über die Anzahlung enthält, bestätigen. Die Vertragsinhalte werden durch diese AGB geregelt, ein gesonderter Mietvertrag ist daher unnötig.

§ 2 Bereitstellung, Übergabe, Rückgabe der Zimmer

Am Anreisetag steht Ihnen Ihr gemietetes Ferienhaus ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sollte an Ihrem Anreisetag keine Abreise von vorherigen Gästen erfolgen, so können Sie gegen einen Aufpreis einen Early Check-In vereinbaren.

Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 10.00 Uhr freizuziehen, um uns Gelegenheit zu geben, es für die nachfolgenden Gäste wieder herzurichten. Sollten an Ihrem Abreisetag keine neuen Gäste kommen, so können Sie mit uns gegen einen Aufpreis einen Late Check Out vereinbaren.

Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der schriftlichen Absprache. 

Vor der Abreise sind entstandene Schäden direkt beim Vermieter anzuzeigen (siehe auch § 5 dieser AGB). Nach der Abreise findet eine Kontrolle etwaiger Schäden durch unseren Verwalter statt. Diese kann auf Wunsch auch bereits vor der Abreise in Anwesenheit der Gäste stattfinden.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Grundsätzlich erfolgt die Bezahlung im Voraus per Überweisung auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto.

Der Rechnungsbetrag ist vom Tag der Rechnungslegung an binnen 10 Tagen fällig. Bei Buchungen von wenigen Tagen vor Reiseantritt ist die Rechnungssumme sofort fällig. Sollten 14 Tage nach Rechnungslegung des Zahlbetrags nicht eingegangen sein, behält sich „Ferien am Fließ“ vor, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten. Sollte es bei kurzfristigen Buchungen zum Zahlungsverzug kommen, können wir sofort vom Vertrag zurücktreten bzw. Barzahlung vor Ort verlangen.

Zunächst ist eine Anzahlung zu leisten. Diese beträgt 20 % der Gesamtrechnungssumme. Spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt wird der Restbetrag fällig. 

Kartenzahlung sowie Barzahlung vor Ort sind nicht möglich.

Die in dieser Webpräsenz angegebene Preisliste entspricht dem aktuellen Stand. Letztlich maßgebend ist in jedem Fall der mit uns vereinbarte und bestätigte Preis. Im Falle unvorhersehbarer Kostensteigerungen nach einer Buchung müssen wir uns einen angemessenen Aufschlag auf den Reisepreis vorbehalten. In einem solchen Fall können Gäste selbstverständlich kostenfrei stornieren.

Im Mietpreis sind Kosten für Endreinigung, Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher, Strom, Wasser, Heizung, WLAN, je eine Parkmöglichkeit für „Die Scheune“ und das „Bienenhaus“ sowie zwei Parkplätze für das „Haus anno 1750“ enthalten sowie auch der aktuelle Mehrwertsteuersatz.

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Lübbenau (Spreewald) eine Kurtaxe erhebt, die mit der Schlussrechnung von uns im Auftrag der Stadt eingezogen wird.

§ 4 Stornierung

Die Stornierung einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses sehen die Regelungen des BGB für Zeitmietverträge nicht vor - grundsätzlich ist der volle Reisepreis zu entrichten. Um unseren Gästen entgegenzukommen, bieten wir eine Stornierungsregelung an – als eine freiwillige Leistung von „Ferien am Fließ“. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Eine Stornierung muss grundsätzlich schriftlich (per Mail oder Brief) erfolgen. Sollte Sie eine Buchung stornieren oder eine gebuchte Reise nicht antreten, gelten folgende Bestimmungen:

Je nach Zeitpunkt entstehen folgende Kosten:

Tage vor AnreiseProzent des Gesamtrechnungsbetrags
bis 100 Tage20 %
bis 80 Tage50 %
bis 60 Tage70 %
bis 30 Tage90 %

Selbstverständlich sind wir bemüht, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Sollte dies gelingen, wird der entrichtete Reisepreis mit den Stornierungsgebühren verrechnet. Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich auf das Konto, von dem wir die Zahlung(en) erhalten haben.

§ 5 Haftung

Verursachen Gäste einen Schaden an der Mietsache oder auf dem Vertragsgrundstück von „Ferien am Fließ“ oder wird durch Gäste „Ferien am Fließ“ anderweitig Schaden zugefügt, so haften diese für die Beseitigung bzw. kommen für die Kosten der Schadensbeseitigung in vollem Umfang auf. Die Gäste sind somit in der Schadenersatzpflicht. Werden Schäden nicht durch die Gäste bemerkt oder gemeldet, ist es rechtlich ausreichend, wenn der Vermieter durch geeignete Nachweise wie Zeugen und/oder Fotos bzw. Protokolle glaubhaft machen kann, dass der Schaden während des Aufenthaltes der Gäste entstanden ist.

„Ferien am Fließ“ haftet nicht für in den Ferienhäusern verlorene oder gestohlene Gegenstände. 

§ 6 Obliegenheiten und Hinweise

Bitte respektieren Sie, dass unsere Ferienhäuser Nichtraucherunterkünfte sind! Wir bitten außerdem um Verständnis, dass das Mitbringen von Haustieren grundsätzlich nicht gestattet ist.

„Ferien am Fließ“ befindet sich auf einem Inselgrundstück, das per Kahn und zu Fuß über eine Brücke zu erreichen ist. Es eignet sich daher nur bedingt für Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Als Inselgrundstück liegt „Ferien am Fließ“ an 2 Flussläufen. Wir empfehlen Gästen mit kleineren Kindern diesbezüglich besondere Vorsicht.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass die Gebäude aufgrund ihres historischen Charakters einige Besonderheiten haben. So stellen die Schlafböden in „Scheune“ und „Bienenhaus“ aufgrund der vergleichsweise geringen Raumhöhe keinen Wohnraum im eigentlichen Sinne dar. Das Schlafzimmer im Erdgeschoß der „Scheune“ ist aufgrund der geringen Breite des denkmalgeschützten Gebäudes relativ klein und daher besonders für Kinder geeignet. Das Bad im „Bienenhaus“ ist aufgrund der geringen Kubatur des Häuschens klein.

Die historische Bausubstanz der Häuser enthält viel Holz. Daher ist beim Umgang mit offenem Feuer besondere Vorsicht geboten – dies auch deshalb, weil „Haus Anno 1750“ und „Scheune nah beieinander liegen und daher auch durch Funkenflug geschädigt werden können.

Das Grundstück von „Ferien am Fließ“ grenzt an das Grundstück unseres Verwalters, ohne dass es durch einen Zaun abgetrennt ist. Unsere Verwalter werden Sie auf die Grundstücksgrenze aufmerksam machen. Wir bitten diese Grundstücksgrenze zu beachten und die Privatsphäre unserer Nachbarn zu respektieren.

§ 7 Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter

Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:

  • Die Anreise erfolgt mit mehreren Personen als vereinbart und/oder mit Haustieren
  • Das Nichtrauchergebot wird in den Unterkünften missachtet oder fahrlässig mit offenem Feuer umgegangen
  • Es kommt trotz Ermahnungen wiederholt zu ruhestörendem Lärm auf dem Grundstück, das im Biosphärenreservat liegt

In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Mietpreiserstattung.

Wir sind berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn das Ferienhaus aus besonderen Gründen nicht vermietet werden kann. Dazu zählen insbesondere Havarien, Hochwasser oder Ausfall des Vermieters bzw. Verwalters. Bei einer Kündigung des Beherbergungsvertrages durch uns erfolgt die Erstattung des bezahlten Mietpreises in voller Höhe. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen. 

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt die salvatorische Klausel. Gerichtsstand ist Leipzig.