Allgemeine Geschäftbedingungen

§ 1 Beherbergungsvertrag und Geltungsbereich der AGB
§ 2 Bereitstellung, Übergabe, Rückgabe der Ferienhäuser
§ 3 Zahlungsbedingungen
§ 4 Stornierung
§ 5 Haftung
§ 6 Gut zu wissen
§ 7 Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter
§ 8 Schlussbestimmungen

§ 1 Beherbergungsvertrag und Geltungsbereich der AGB

Sobald wir Ihre Buchung per E-Mail bestätigen – zusammen mit der Rechnung über die Anzahlung –, kommt zwischen Ihnen und „Ferien am Fließ" ein Beherbergungsvertrag zustande. Die Einzelheiten dazu regeln diese AGB, sodass Sie sich um einen gesonderten Mietvertrag nicht kümmern müssen.

§ 2 Bereitstellung, Übergabe, Rückgabe der Ferienhäuser

An Ihrem Anreisetag freuen wir uns, Ihnen Ihr Ferienhaus ab 15:00 Uhr zu übergeben. Falls an diesem Tag noch keine Vorgänger ausziehen, sprechen Sie uns gern auf einen Early Check-in an – gegen einen kleinen Aufpreis richten wir das für Sie ein.

Am Abreisetag bitten wir Sie, das Haus bis 10:00 Uhr zu verlassen, damit wir es liebevoll für die nächsten Gäste vorbereiten können. Reisen an diesem Tag keine neuen Gäste an, lässt sich gegen Aufpreis auch ein Late Check-out vereinbaren.

Abweichende Zeiten stimmen wir gern schriftlich mit Ihnen ab.

Sollte während Ihres Aufenthalts etwas zu Schaden gekommen sein, geben Sie uns bitte noch vor der Abreise Bescheid (siehe auch § 5). Nach der Abreise schaut unser Verwalter routinemäßig durch das Haus – auf Wunsch auch gern gemeinsam mit Ihnen.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung erfolgt bequem im Voraus per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto. Wir stellen zunächst eine Teilrechnung und vor Ihrer Anreise die Schlussrechnung.

Der Rechnungsbetrag wird innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen kurz vor Reiseantritt bitten wir um sofortige Zahlung. Sollte der Betrag auch 14 Tage nach Rechnungsstellung nicht bei uns eingegangen sein, weisen wir auf den Zahlungsverzug hin. Erfolgt danach keine zeitnahe Begleichung der Rechnung, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten.

Zur Reservierung wird zunächst eine Anzahlung in Höhe von 20 % der Gesamtsumme fällig. Den Restbetrag überweisen Sie bitte spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Schlussrechnung.

Bitte beachten Sie: Vor Ort sind weder Karten- noch Barzahlung möglich.

Die auf unserer Website genannten Preise sind stets aktuell, maßgeblich ist letztlich der mit Ihnen vereinbarte und bestätigte Preis. Sollten nach Ihrer Buchung unvorhersehbare Kostensteigerungen eintreten, behalten wir uns einen angemessenen Aufschlag vor – in diesem Fall können Sie selbstverständlich kostenfrei stornieren.

Im Mietpreis sind bereits enthalten: Endreinigung, Bettwäsche, Hand- und Geschirrtücher, Strom, Wasser, Heizung, WLAN sowie ein Parkplatz für „Die Scheune" und das „Bienenhaus" bzw. zwei Parkplätze für das „Haus anno 1750" – natürlich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Stadt Lübbenau (Spreewald) eine Kurtaxe erhebt, die wir im Auftrag der Stadt mit der Schlussrechnung für Sie einziehen.

§ 4 Stornierung

Für die Anmietung von Ferienhäusern sieht das BGB grundsätzlich keine Stornierungsmöglichkeit vor – eigentlich wäre der volle Reisepreis fällig. Damit Sie dennoch flexibel bleiben, bieten wir Ihnen freiwillig eine kulante Stornierungsregelung an. Ergänzend empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Eine Stornierung teilen Sie uns bitte schriftlich mit, per Mail oder Brief. Je nachdem, wie kurzfristig Sie stornieren, fallen folgende Kosten an:

Tage vor AnreiseProzent des Gesamtrechnungsbetrags
bis 100 Tage20 %
bis 80 Tage50 %
bis 60 Tage70 %
bis 30 Tage90 %


Wir bemühen uns natürlich, ein frei gewordenes Ferienhaus anderweitig zu vermieten. Gelingt uns das, verrechnen wir den bereits gezahlten Reisepreis mit der Stornogebühr. Rückzahlungen erfolgen immer auf das Konto, von dem die Zahlung bei uns eingegangen ist.

§ 5 Haftung

Sollte während Ihres Aufenthalts ein Schaden am Ferienhaus oder auf dem Grundstück entstehen, bitten wir Sie, für die Kosten der Beseitigung aufzukommen. Wird ein Schaden nicht von den Gästen gemeldet, reicht es rechtlich aus, wenn wir mit geeigneten Nachweisen – etwa Zeugen, Fotos oder Protokollen – glaubhaft machen können, dass er während Ihres Aufenthalts entstanden ist.

Für in den Ferienhäusern verlorene oder gestohlene Gegenstände können wir leider keine Haftung übernehmen.

§ 6 Gut zu wissen

Unsere Ferienhäuser sind Nichtraucherunterkünfte – wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. Aus dem gleichen Grund können wir leider auch keine Haustiere aufnehmen.

„Ferien am Fließ" liegt auf einer kleinen Insel, die Sie zu Fuß über eine Brücke oder per Kahn erreichen – für Gäste mit eingeschränkter Mobilität ist das Grundstück daher nur bedingt geeignet.

Da unser Inselgrundstück an zwei Flussläufen liegt, bitten wir Familien mit kleinen Kindern um besondere Aufmerksamkeit.

Unsere Häuser erzählen Geschichte, und das bringt ein paar liebenswerte Besonderheiten mit sich: Die Schlafböden in „Scheune" und „Bienenhaus" sind aufgrund der geringen Raumhöhe kein vollwertiger Wohnraum. Das Schlafzimmer im Erdgeschoss der „Scheune" ist wegen der schmalen Bauweise des denkmalgeschützten Hauses eher klein und eignet sich daher besonders gut für Kinder. Auch das Bad im „Bienenhaus" ist – seiner gemütlichen Größe entsprechend – kompakt geschnitten.

Die historische Bausubstanz enthält viel Holz, daher bitten wir beim Umgang mit offenem Feuer um besondere Vorsicht – zumal „Haus anno 1750" und „Scheune" nah beieinander liegen und durch Funkenflug in Mitleidenschaft gezogen werden könnten.

Das Grundstück grenzt ohne Zaun an das unseres Verwalters. Unsere Verwalter zeigen Ihnen gern, wo die Grenze verläuft – wir bitten Sie, diese zu respektieren und die Privatsphäre unserer Nachbarn zu wahren.

§ 7 Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter

In folgenden Fällen behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten:

  • Die Anreise erfolgt mit mehr Personen als vereinbart und/oder mit Haustieren
  • Das Rauchverbot wird missachtet oder es wird fahrlässig mit offenem Feuer umgegangen
  • Trotz Ermahnung kommt es wiederholt zu ruhestörendem Lärm auf dem Grundstück, das im Biosphärenreservat liegt

In diesen Fällen besteht leider kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.

Sollte das Ferienhaus aus besonderen Gründen – etwa durch einen Wasserschaden, Hochwasser oder Ausfall des Vermieters bzw. Verwalters – nicht zur Verfügung stehen, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall erstatten wir Ihnen den bereits gezahlten Mietpreis selbstverständlich in voller Höhe. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt die salvatorische Klausel. Gerichtsstand ist Leipzig.